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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Tim Küchenmeister

Rechtsanwalt Tim Küchenmeister (geb.1978) studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften in Dresden und absolvierte seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden.

Ab 2006 war er als Mitarbeiter der Abteilung Vertragsgestaltung / Forschungsförderung der TU Bergakademie Freiberg tätig. Mit Eintritt in die heutige Kaden & Küchenmeister - Rechtsanwälte (damals noch Köhler & Kirsche) im Jahr 2007 erlangte er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seit 2010 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Vertragsanwalt des ADAC und schloss im Jahre 2013 den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich ab. Er ist Mitglied der Strafverteidigervereinigung Sachsen/ Sachsen-Anhalt und Mitglied des Verkehrssicherheitskreises des ADAC.

Seit Anfang 2014 ist Herr Rechtsanwalt Tim Küchenmeister Partner und Geschäftsführer der Kaden & Küchenmeister - Rechtsanwälte.

ADAC Vertragsanwalt

Herr Rechtsanwalt Tim Küchenmeister steht Ihnen als kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite. Als Verkehrsrechtsexperte ist er seit 2010 Vertragsanwalt des ADAC.

Rechtsanwalt Tim Küchenmeister

Was ist ein ADAC-Vertragsanwalt?

Als ADAC-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, ein für Sie kostenloses Beratungsgespräch mit mir als ADAC-Vertragsanwalt zu führen, und zwar zu allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr als Autofahrer, Radfahrer und  Fußgänger in Zusammenhang stehen. Diese Beratung erteilen ADAC-Vertragsanwälte den Mitgliedern des ADAC.

ADAC-Vertragsanwälte sind:

  • Experten in Fragen des Verkehrsrechts, des Straßenverkehrs und Verbraucherschutzes rund ums Thema Auto und Verkehr
  • Zusätzlich beraten ADAC-Vertragsanwälte zum Reiserecht oder beispielsweise bei Skiunfällen
  • ADAC-Vertragsanwälte beraten und vertreten die Mitglieder des ADAC aber selbstverständlich auch Nichtmitglieder zu diesen Themenkomplexen
  • Zwischen den Vertragsanwälten besteht eine enge Zusammenarbeit mit der juristischen Zentrale des ADAC, aber auch ein sehr gut ausgebautes Kooperationsnetz der ADAC-Vertragsanwälte untereinander und deutschlandweit
  • ADAC Mitglieder können unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ein erstes Beratungsgespräch bei Fragen rund um Fahrzeug, Straßenverkehr und Reise bei einem ADAC-Vertragsanwalt in Anspruch nehmen, ohne dass dem ADAC Mitglied hierfür Kosten entstehen. Um diese Leistung erbringen zu können, arbeitet der ADAC deutschlandweit mit ca. 650 entsprechend qualifizierten Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
  • Selbstverständlich können Sie auch dann, wenn Sie kein ADAC Mitglied sind, die Fachkompetenz nutzen und sich beraten und vertreten lassen. Für eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt fallen je nach Umfang und Schwierigkeitder Beratung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Gebühren in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer an, die gegebenenfalls von Ihrem Rechtsschutzversicherer übernommen werden.

Quelle: https://schnell-recht.de/Fachanwalt_f%C3%BCr_Verkehrsrecht

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