Neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit erheblich höheren Strafen
28.04.2020
Nun ist es soweit, die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in Kraft. Damit verbunden sind erheblich höhere Bußgelder, bereits Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts oder 26 km außerorts haben ein Fahrverbot zur Folge.
Halt- und Parkverstöße werden deutlich schärfer geahndet
Auch Halt- und Parkverstöße werden deutlich schärfer geahndet. Für das Parken auf Geh- und Radwegen, das Halten auf Schutzstreifen und das Parken in zweiter Reihe werden Bußgelder von 15 bis 100 € erhoben. Behindern, gefährden oder schädigen Sie dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer, erfolgt nunmehr die Eintragung eines Punktes in Flensburg. Letzteres gilt auch, wenn Sie auf einem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parken.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verstöße, welche ab dem 28.04.2020 begangen wurden.
Welche Bußgelder Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, finden Sie hier:
Regelsätze für Pkw und Motorräder bei überhöhter Geschwindigkeit ab dem 28.04.2020
Innerorts | Außerorts | |
bis 20 km/h | Zwischen 30 € und 70 €, keine Punkte | |
21-25 km/h | 80 €, 1 Monat Fahrverbot (1 Punkt) | 70 € (1 Punkt) |
26-30 km/h | 100 €, 1 Monat Fahrverbot (1Punkt) | 80 €, 1 Monat Fahrverbot (1 Punkt) |
31-40 km/h | 160 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte) | 120 €, 1 Monat Fahrverbot (1 Punkt) |
41-50 km/h | 200 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte) | 160 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte) |
Der gegen Sie erhobene Vorwurf ist nicht gerechtfertigt oder sie haben Zweifel, ob das Bußgeld rechtmäßig erhoben worden ist oder aber Sie treffen die Folgen des Vorwurfes besonders oder unverhältnismäßig? Wir prüfen, ob der Vorwurf tatsächlich gerechtfertigt ist, alle erforderlichen Vorschriften eingehalten wurden oder finden gegebenenfalls eine für Sie akzeptable Lösung.
© Kaden & Küchenmeister - Rechtsanwälte, Reißigerstraße 33, 01307 Dresden
Quelle: https://schnell-recht.de/mitteilung/Neue_Stra%C3%9Fenverkehrsordnung_%28StVO%29_mit_erheblich_h%C3%B6heren_Strafen