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Ihr Anwalt im Straßenverkehr – Ein kurzer Überblick über Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

bedeuten regelmäßig hohe Geldbußen sowie die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. In einigen Fällen droht ein Fahrverbot, der Führerschein und so schlimmstenfalls der Arbeitsplatz sind in Gefahr.

Die Folgen eines Vergehens im Straßenverkehr treffen den Einzelnen oft härter als manche einem Straftäter auferlegte Strafe. Das Bußgeldverfahren, welches im „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)“ geregelt ist, wird daher häufig auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet.

Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen

Regelsätze für Pkw und Motorräder bei überhöhter Geschwindigkeit ab dem 09.11.2021

Zu schnell gefahren?
Regelsätze für Pkw und Motorräder bei überhöhter Geschwindigkeit ab dem 09.11.2021

InnerortsAußerorts
bis 20 km/hzwischen 20 € und 70 €, keine Punkte
21-25 km/h115 € (1 Punkt)100 € (1 Punkt)
26-30 km/h180 €* (1Punkt)150 €* (1 Punkt)
31-40 km/h260 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)200 €* (1 Punkt)
41-50 km/h400 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)320 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)
*1 Monat Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 25 km/h festgestellt wurde

bei Rot über eine Ampel gefahren

Rotlichtverstoß im Straßenverkehr

Rotphase bis 1 Sekunde90 € (1 Punkt)
Rotphase länger als 1 Sekunde200 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)

bei Nutzung eines elektronischen Gerätes (Handy) bei der Fahrt

elektronisches Gerät (z. B. Telefon) rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs

ohne Gefährdung100 € (1 Punkt)
mit Gefährdung150 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)
mit Sachbeschädigung200 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)

bei zu dichtem Auffahren

Dichtes Auffahren

bei einer Geschwindigkeit von mehr als
Weniger als … des halben Tachowertes80 km/h100 km/h130 km/h
5 /1075 € (1 Punkt)75 € (1 Punkt)100 € (1 Punkt)
4 /10100 € (1 Punkt)100 € (1 Punkt)180 € (1 Punkt)
3 /10160 € (1 Punkt)160 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)240 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)
2 /10240 € (1 Punkt)240 €, 2 Monate Fahrverbot (2 Punkte)320 €, 2 Monate Fahrverbot (2 Punkte)
1 /10320 € (1 Punkt)320 €, 2 Monate Fahrverbot (3 Punkte)400 €, 3 Monate Fahrverbot (2 Punkte)

bei Unfallverursachung

Beispiele von Rechtsfolgen zur Unfallverursachung

bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, es kam zum Unfall100 € (1 Punkt)

die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs nicht beachtet, es kam zum Unfall

120 € (1 Punkt)

in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, es kam zum Unfall

145 € (1 Punkt)

bei Fahrten mit Alkohol am Steuer

Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit 0,5 Promille

oder mehr Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt (§ 24 a StVG)

1. Verstoß500 €, 1 Monat Fahrverbot (2 Punkte)
2. Verstoß1000 €, 3 Monate Fahrverbot (2 Punkte)

Bußgeldverfahren – Einspruch!

Wenn Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde (regelmäßig in einem gelben Umschlag), verbleiben Ihnen 14 Tage Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Das heißt, dass der Einspruch die zuständige Behörde innerhalb dieser Zeit erreichen muss. Eine Begründung des Einspruchs ist nicht erforderlich.

Anhörung zum Bußgeldbescheid

In der Regel erhalten Sie noch vor Erlass des Bußgeldbescheides eine Anhörung.

In den meisten Fällen sind eine Äußerung auf die Anhörung und auch die Begründung des Einspruches gegen den Bußgeldbescheid nur sinnvoll, wenn Sie sich zunächst einen Einblick in die behördliche Akte verschaffen konnten. Erst dann lässt sich eine zielführende Entscheidung, welches Vorgehen sinnvoll ist, treffen.

Insbesondere können sich Angriffspunkte bei der Einsicht in die Akte aufzeigen:

Sind Sie tatsächlich als Fahrer des Fahrzeuges erkennbar?

Sie sind nicht verpflichtet, der Behörde im Anhörungsbogen mitzuteilen, dass Sie der Fahrer des Fahrzeuges waren. Allein aus der Tatsache, dass das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, darf die Behörde nicht darauf schließen, dass Sie auch das Fahrzeug geführt haben.

Ist das Messgerät ordnungsgemäß geeicht und gewartet worden?

Bei Fehlern kann der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf regelmäßig nicht aufrechterhalten werden.

Ist das Messgerät ordnungsgemäß verwendet worden?

Der Messbeamte muss das Messgerät der Bedienungsanleitung entsprechend aufstellen und bei einigen Messgeräten den Messbetrieb beobachten, um Fehler auszuschließen. Auch hier führen Mängel oft dazu, dass der Ihnen unterbreitete Vorwurf nicht aufrechterhalten werden kann. In einigen Fällen sind größere Toleranzen vom ermittelten Wert zu berücksichtigen. Dies kann zur Folge haben, dass so das Fahrverbot und/oder Punkte zum Wegfall kommen

Wurden alle zeitlichen Formalien ordnungsgemäß eingehalten?

Ein zu spätes Reagieren der Behörde kann dazu führen, dass die Tat Ihnen nicht mehr vorgeworfen werden darf (sog. Verjährung).

Verstöße gegen den erforderlichen Mindestabstand

Bei Verstößen gegen den erforderlichen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kann das in der Akte befindliche Video zeigen, dass ein anderes Fahrzeug in den Abstand hineingefahren ist.

Vorwurf Unfallverursachung

Soweit Ihnen eine Unfallverursachung vorgeworfen wird, ergeben sich regelmäßig die Aussage des Unfallgegners und/oder die von Zeugen aus der Akte. Gegebenenfalls hat die Polizei die Unfallstelle vermessen und Lichtbilder gefertigt. Dies kann Anhaltspunkte bieten, ein Mitverschulden der Gegenseite zu ermitteln oder zumindest Ihr Verschulden als weniger schuldhaft anzusehen. So kann das Bußgeld entfallen oder aber verringert werden, was wiederum auch den Wegfall von Punkten im Fahreignungsregister zur Folge haben kann.

Bußgeldverfahren – der Lauf nach dem Einspruch

Wie bereits erwähnt, müssen Sie, soweit Sie den Ihnen unterbreiteten Vorwurf oder dessen Folgen angreifen möchten, innerhalb der 14-Tages-Frist Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen.

Erreicht die Bußgeldbehörde der Einspruch fristgemäß, prüft sie den Sachverhalt erneut. Soweit sie an ihrer Entscheidung festhält, gibt sie das Verfahren über die örtliche Staatsanwaltschaft an das am Tatort sitzende Amtsgericht ab. Dort prüft der zuständige Richter den Sachverhalt nach eigenem Ermessen.

In der Regel wird sodann eine Gerichtsverhandlung anberaumt

und Sie haben erneut, dieses Mal mündlich, die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Auch hier werden die formellen Anforderungen der Messung noch einmal geprüft. Oft werden Beamte des gemeindlichen Vollzugsdienstes oder Polizeibeamte als Zeugen angehört. Bei dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes werden der ordnungsgemäße Aufbau sowie die ordnungsgemäße Verwendung des Messgerätes noch einmal ausführlich thematisiert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird auch die Beschilderung hinterfragt. Regelmäßig wird ein technischer Sachverständiger hinzugezogen, welcher die Messung aus technischer Sicht noch einmal ausführlich prüft.

Ist das Gericht der Auffassung, dass der Verstoß nicht aufrechterhalten werden kann, stellt es das Verfahren ein oder spricht Sie frei.

Soweit das Gericht den gegen Sie gerichteten Vorwurf aufrechterhält, ergeht durch das Gericht ein Urteil. Als Betroffener verbleibt Ihnen sodann wiederum die Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Die sogenannte Rechtsbeschwerde (auch hier nicht der „Widerspruch“) ist innerhalb einer Woche einzulegen.

Möglichkeit der Rechtsbeschwerde

Bei geringen Verstößen ist die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde stark eingeschränkt, hier muss eine sogenannte Zulassungsrechtsbeschwerde erhoben werden. Diese ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.

Über die Rechtsbeschwerde, bei welcher Sie dem Gesetz nach die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigen, entscheidet das zuständige Oberlandesgericht. Soweit diese Erfolg hat, wird die Sache meist zur erneuten Verhandlung und Sachverhaltsaufklärung an das Amtsgericht zurück verwiesen, andernfalls wird die Rechtsbeschwerde durch das Gericht verworfen.

Verwarnungsgelder, Bußgelder und Punkte

Bei geringen Verkehrsverstößen, die lediglich eine Geldbuße unter 60,00 € zur Folge haben, bietet die Bußgeldstelle regelmäßig (vor dem förmlichen Bußgeldverfahren) ein sogenanntes Verwarnungsgeld an. Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen. Die Zahlung des Verwarnungsgeldes nimmt Ihnen aber auch die Möglichkeit, sich gegen dieses Verwarnungsgeld zu wehren.

Verwarnungsgeld nicht bezahlt

Wird das Verwarnungsgeld durch Sie nicht beglichen, wird nachfolgend der Lauf eines „normalen“ Bußgeldverfahrens (mit Erlass eines Bußgeldbescheides) in Gang gesetzt.

Verkehrsverstöße mit einer Geldbuße unter und über 60,00 €

Verkehrsverstöße mit einer Geldbuße von unter 60,00 € führen zu keiner Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Erst ab einer Geldbuße von 60,00 € erfolgt die Eintragung von Punkten. Verstöße, die eine Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge haben, werden nach 2,5 Jahren wieder aus dem Register gelöscht. Verstöße, die die Eintragung von zwei Punkten in Flensburg zur Folge haben (in der Regel solche mit einem Fahrverbot), werden erst nach 5 Jahren wieder gelöscht.

Haben Sie detaillierte Fragen zum Bußgeldverfahren?

Die Darstellung soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Bußgeldverfahren verschaffen. Haben Sie detaillierte Fragen zum Bußgeldverfahren bzw. zu einem Ihnen unterbreitetem Vorwurf? Möchten Sie wissen, welche weiteren Chancen ein Einspruch bietet und welche Risiken er gegebenenfalls mit sich bringt? Möchten Sie wissen, welche formellen Anforderungen und Fristen durch die Behörde zu beachten sind?

Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte

Bereits die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte kann nur über einen Rechtsanwalt erfolgen. Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bußgeldverfahren. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. So können wir alle Chancen bestmöglich nutzen und Ihnen, die in Ihrem, Verfahren „passende“ und mögliche Verteidigungsstrategie aufzeigen.

Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Dresden, Beatrice Kaden und Tim Küchenmeister unterstützen Sie zuverlässig: Kontakt.

Quelle: https://schnell-recht.de/Bu%c3%9fgeldverfahren_Anwalt_Stra%c3%9fenverkehr

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