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Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) und deren Einsatz

Fachanwälte im Straßenverkehr – Blitzer

Ob Eile oder einfach Unaufmerksamkeit, schnell ist die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Regelmäßig wird die Geschwindigkeit mit einem „Blitzer“ oder einer Videoüberwachung kontrolliert. Es drohen Geldstrafen, Punkte, sogar ein Fahrverbot.

Doch nicht immer funktionieren die Messgeräte fehlerlos oder werden durch den Messbeamten ordnungsgemäß bedient.

Welcher Blitzer/Messverfahren gibt es?

Die amtliche Verkehrsüberwachung erfolgt gegenwärtig regelmäßig mit folgenden Geschwindigkeits-Messverfahren:

Radarmessgeräte:M5 Radar, Multanova 6F digital, TRAFFIPAX Speedophot digital
Lichtschrankenmessgeräte:ESO µP80, ESO ES 1.0, ESO ES 3.0, ESO ES 8.0
Lasermessgeräte:Laser Patrol, LAVEG, LTI 20.20 TS/KM, LR90-235/P, Riegl FG21-P, TraffiPatrol, Leivtec XV2, Traffistar S 350
Messverfahren mit Induktions­schleifen (in der Fahrbahn):Truvelo M4², TRAFFIPAX TraffiPhot S, TRAFFIPAX TraffiStar S 330, VDS M5 Speed, Traffipax TraffiStar S 540
Videoüberwachung:Provida Vidista,  VKS 3.0, Police-Pilot, VIDIT VKS 3.01

Aber auch allein das Ablesen der Geschwindigkeit vom ungeeichten Tacho durch den Polizeibeamten stellt grundsätzlich eine verwertbare Messmethode dar.

Welche Fehler können bei den Messgeräten auftreten? Wann kann ein Einspruch/Widerspruch Erfolg erzielen?

Die ordnungsgemäße Anwendung der Messgeräte ist grundsätzlich in der jeweiligen Gebrauchsanleitung geregelt. Die Anforderungen an die Aufstellung und Bedienung des Messgerätes richten sich nach der Art des Gerätes. Mobile Blitzer unterscheiden sich hier von fest installierten Messverfahren, Radar von Laser- und Lichtschrankensystemen oder Induktionsmessungen.

So lassen sich beispielsweise folgende Angriffspunkte, welcher im Verfahren zu eine Einstellung führen können, finden:

Radarmessgeräte

  • Aufstellung im richtigen Winkel?
  • Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeuges?
  • Richtige Zuordnung der Messung zum Fahrzeug (liegen ggfs. sog. Reflexionsfehlmessungen vor)?

Lichtschrankenmessgeräte

  • Ordnungsgemäße Einrichtung der Messanlage insbesondere Kennzeichnung der Fotolinie?
  • nachvollziehbarer Seitenabstand des gemessenen Fahrzeuges?

Lasermessgeräte

  • Ordnungsgemäße Prüfung des Gerätes und Durchführung der Tests vor dem Einsatz
  • Erfassung des Messobjektes, d. h. des richtigen Fahrzeuges?

Messverfahren mit Induktions­schleifen (in der Fahrbahn)

  • Ordnungsgemäße Verlegung und Kontrolle der Induktionsschleifen
  • Richtige Zuordnung des gemessenen Fahrzeuges?

Videoüberwachung

  • Verdachtsabhängige Messung?
  • Gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug?
  • Prüfung des Reifendruckes vor Eichbeginn

Alle Geräte müssen ordnungsgemäß geeicht und gewartet sein sowie der Bauartzulassung entsprechen. Zudem setzen Blitzer eine vorherige Schulung des Bedieners voraus und entsprechend nachfolgend eine ordnungsgemäße Verwendung.

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Blitzer anfechten – gegen Blitzer vorgehen

Wir beraten Sie gern, ob und in welchem Umfang Erfolgsaussichten bestehen, die Messung anzufechten und Fehler des Messgerätes aufzudecken. Vertreten wir Sie bei dem gegen Sie eingeleiteten Verfahren, erledigen wir auch alle formellen Anforderungen, d. h. beachten Fristen, legen Einspruch ein und begleiten Sie bei einer notwendigen gerichtlichen Klärung oder nehmen den Termin für Sie wahr.

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt bei einem Blitzer bzw. einer Geschwindigkeitsmessung? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Dresden, Beatrice Kaden und Tim Küchenmeister unterstützen Sie zuverlässig: Kontakt.

Quelle: https://schnell-recht.de/Blitzer_Anwalt_Dresden

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