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Rote Ampel überfahren – Anwalt für Ampelblitzer

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kann das fatale Folgen haben. Zum einen besteht dadurch ein hohes Unfallrisiko für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Zum anderen wird ein solcher Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld, Punkten (im Fahreignungsregister, FAER) und gegebenenfalls einem Fahrverbot geahndet.

Welche Folgen und welche Strafen beim Überfahren von roten Ampeln?

Geregelt ist der Rotlichtverstoß in § 37 StVO. Es wird zwischen einfachem Rotlichtverstoß und dem qualifiziertem Rotlichtverstoß unterschieden.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde „Rot“ gezeigt hat. Während der einfache Rotlichtverstoß lediglich eine Geldbuße von 90,00 € und die Eintragung eines Punktes zur Folge hat, führ der qualifizierte Rotlichtverstoß in der Regel zu einem Bußgeld in Höhe von 200 €, einem einmonatigem Fahrverbot sowie der Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.

Tritt zu einem Rotlichtverstoß eine Gefährdung hinzu, erhöht sich das Bußgeld auf 320,00 €, kommt es zu einem Unfall beträgt das Bußgeld 360,00 €. Hinzu tritt das Fahrverbot.

Rote Ampel überfahren ohne Blitzer aber Polizei hat es gesehen!

Neben stationären Rotlichtblitzern, werden Rotlichtverstöße regelmäßig durch die Polizei beobachtet und angezeigt. Entscheidend ist die Schaltung der Ampel beim Passieren der sog. Haltelinie, welche meist einige Meter vor der Ampel auf der Fahrbahn markiert ist.

Polizeibeamte können also Zeugen des Rotlichtverstoßes sein und Gerichte verlassen sich regelmäßig auf die Angaben und Aussagen der Polizeibeamten. Die Anzeige solcher Verstöße erfolgt nicht ohne Beweise, wie es viele Leute glauben. Denn der anzeigende Polizeibeamte selbst ist der Beweis bzw. das Beweismittel.

Die Glaubwürdigkeit der Aussage eines Zeugen wird regelmäßig vom Bußgeldrichter überprüft. Er allein entscheidet, ob die Zeugenaussage für eine Verurteilung und damit als Strafe für das Überfahren einer roten Ampel ausreichend ist.

Rote Ampel Blitzer – Was nun? Was tun?

Ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß lohnt sich vielfach um zu prüfen, ob die Ampel tatsächlich bereits länger als 1 Sekunde Rot zeigte oder aber auch, ob sich der Polizeibeamte im Kern an die von ihm beobachtet Situation erinnert.

Kann die Polizei keine genauen Angaben mehr zum Geschehen machen oder nicht ausschließen, dass die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits auf Rot umgesprungen war, bestehen gute Aussichten, dass der Bußgeldrichter im Rahmen einer Hauptverhandlung nicht am Verstoß festhält.

Gelbe Ampel überfahren

Auch das Überfahren der Haltelinie bei Gelb stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein derartiger Vorwurf wird jedoch sehr selten verfolgt und ist auch lediglich mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00 € zu ahnden. Eine Eintragung von Punkten erfolgt nicht.

Wie funktionieren die Rotlichtblitzer?

Stationäre Rotlichtblitzer funktionieren nach fest definierten technischen Vorgaben und lassen sich deshalb sehr gut von Sachverständigen überprüfen. Die meisten dieser Systeme arbeiten mit Induktionsschleifen, welche durch den Druck der Räder beim Überfahren ausgelöst werden. Derzeit sind 12 unterschiedliche stationäre Messsystem für die Überwachung zugelassen, es handelt sich um folgende Systeme:

Messgeräte:

  1. 2000 VKÜ RG-Control
  2. 9052 VKÜ Rotlicht
  3. DIVAR
  4. ESO RK 3.0
  5. MULTASTARRLÜ
  6. TRAFFIPAX TraffiPhot III
  7. TC-RG1
  8. Gatso GTC-GS11
  9. Multastar-Kombi
  10. MultaStar C
  11. PoliScan F1
  12. PoliScan F1 HP

Einspruch Rotlichtverstoß – Wie kann ich Blitzer anfechten?

Wenn Ihnen also vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben und einen Anhörungsbogen erhalten, dann handeln Sie nicht überstürzt.

Oft kann ein erfahrener Anwalt, vorzugsweise ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter helfen. Entscheiden Sie nach vollständiger Aktenkenntnis mit Ihrem Rechtsanwalt, welcher Lösungsweg sich für Sie anbietet. Manchmal macht es Sinn einen Sachverständigen mit der Überprüfung der technischen Abläufe zu beauftragen oder ab man kann durch geschickte Argumentation zur persönlichen und beruflichen Situation ein Fahrverbot vermeiden.

Die Begründung eines Widerspruchs / Einspruchs gegen eine aufgrund eines Rotblitzers ergangenen Bußgeldbescheides sollte entsprechend dem von Ihnen gewählten Ziel mit Ihrem Anwalt abgestimmt werden.

Ampelblitzer in der Probezeit – Welche Strafe ist zu erwarten?

Ein Ampelblitzer in der Probezeit kann nicht nur Geldbuße und Fahrverbot bedeuten, er zieht meist eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre sowie den teuren Besuch eines Aufbauseminars nach sich. Es lohnt sich also schon frühzeitig tätig zu werden um diesen „Rattenschwanz“ entgegenzuwirken.

Wir beraten Sie gern, ob und in welchem Umfang Erfolgsaussichten bestehen, die Rotmessung anzufechten und Fehler des Messgerätes aufzudecken. Wir vertreten Sie bei dem gegen Sie eingeleiteten Verfahren, erledigen auch alle Formalitäten für Sie, d. h. beachten Fristen, legen Einspruch ein und begleiten Sie bei einer notwendigen gerichtlichen Klärung oder nehmen den Gerichtstermin für Sie wahr.

Anwalt beim Rotlichtverstoß kann sich lohnen

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele aus unserer Praxis. Neben dem Freispruch ist dem Betroffenen eines Rotlichtverstoßes oft bereits mit dem Wegfall des Fahrverbots, der Verminderung der Geldbuße (z. B. um Punkte in Flensburg zu verhindern) oder der Verzögerung des Verfahrens (z. B. um bereits eingetragene Punkte im Register vor Abschluss des Verfahrens tilgen zu lassen) geholfen.

Die Verteidigungsstrategien können vielfältig sein, nicht immer ist der vermeintlich „direkte Weg“, die Richtigkeit der eingesetzten Messtechnik anzugreifen, der „beste Weg“. Oft ergeben sich Möglichkeiten und Fallstricke erst nach vollständiger Akteneinsicht durch den Verteidiger und mit Voranschreiten des Verfahrens. Manchmal helfen auch „kleine Fehler der Justiz“ (z. B. die Verjährung) dem Rotlichtsünder aus der Patsche.

Quelle: https://schnell-recht.de/Anwalt_Ampelblitzer

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