Rote Ampel bei 1,5 Sekunden überfahren
11.09.2018
Mandant fährt über rote Ampel bei 1,5 Sekunden Rotlicht. Eigentlich muss er 200 € Geldbuße zahlen, es werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Als „Ersttäter“ eines Rotlichtverstoßes darf er aber den Zeitpunkt für die Abgabe des Führerscheins innerhalb einer Frist von 4 Monaten selbst wählen.
Niedrigere Strafe auf Grund geringen Einkommens
Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen geringen Einkommens nur zu 175 € Geldbuße aber auch zu einem Monat Fahrverbot. Das Gericht vergisst aber, dem Mandanten die 4-monatige Abgabefrist zu gewähren. Dieser Rechtsfehler wird von uns in der nächsten Instanz angegriffen.
Auf die Rechtsbeschwerde hebt das Oberlandesgericht Dresden – Beschluss vom 11.09.2018 – OLG 21 Ss 529/18 (B) - die fehlerhafte Entscheidung des Amtsgerichtes auf.
Es lohnt stets Bußgeldbescheide wegen Rotlichtblitzern (Rotlichtverstößen) von einem Rechtsanwalt auf sachliche und Formale Richtigkeit prüfen zu lassen. Regelmäßig zeigen sich Angriffspunkte, um ein für Sie günstigeres Ergebnis zu erzielen.
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Quelle: https://schnell-recht.de/mitteilung/Rote_Ampel_bei_1%2C5_Sekunden_%C3%BCberfahren