Doppelte Geldbuße und hohes Fahrverbot abgewendet
13.02.2010
Mandant fährt über eine rote Ampel. Der Rotblitzer zeigt bereits seit 7 Sekunden Rot.
Drastische Erhöhung der Strafe angedroht
Hier hat das Amtsgericht den „Geblitzten“ wegen einer fahrlässigen Missachtung des Rotlichtes zu einer, gegenüber dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs, um das Doppelte erhöhte Geldbuße und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt. Die Erhöhung der Geldbuße und die massive Verlängerung des Fahrverbots wurde mit einer "überaus langen" Rotlichtdauer begründet.
Hohe Geldbuße und langes Fahrverbot abgewendet
Das zuständige Kammergericht in Berlin hat die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben. Im Falle einer wie vom Amtsgericht angenommenen bereits 7 Sekunden dauernden Rotphase ist dennoch keine darüber hinaus gehende abstrakte Gefahr ersichtlich, die eine massive Erhöhung der Geldbuße (hier Verdoppelung) und ein noch massivere Erhöhung des Fahrverbots (hier Verdreifachung) rechtfertigen kann. KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2010 – 2 Sss 267/09.
Es lohnt stets Bußgeldbescheide wegen Rotlichtblitzern (Rotlichtverstößen) von einem Rechtsanwalt auf sachliche und Formale Richtigkeit prüfen zu lassen. Regelmäßig zeigen sich Angriffspunkte, um ein für Sie günstigeres Ergebnis zu erzielen.
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Quelle: https://schnell-recht.de/mitteilung/Doppelte_Geldbu%C3%9Fe_hohes_Fahrverbot_bei_Rotblitzer