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Straftat

Jeden motorisierten Verkehrsteilnehmer, aber auch Radfahrer oder gar Fußgänger kann einmal der Vorwurf einer Verkehrsstraftat treffen, sei es eine fahrlässige Körperverletzung im Rahmen eines Unfalles, eine Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung oder Beleidigung.

Es drohen teilweise hohe Geldstrafen, aber auch die Fahrerlaubnis ist oftmals in Gefahr. Dies auch bei geringen Verfehlungen, wie scheinbar kleinen Parkremplern, das Verlassen des Unfallortes trotz Hinterlassen eines Zettels, einer geringen Alkoholisierung mit Fahrfehlern, einem kleinen Fahrfehler bei erheblicher Verletzung des Unfallgegners.

Gerade die Personen, die beruflich oder privat zwingend auf Mobilität angewiesen sind, sollten sich bei einem solchen Tatvorwurf von Anfang an unserer fachlichen Hilfe bedienen.

Versuchen Sie nicht selbst mit der Polizei den Sachverhalt zu klären, sondern machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich umgehend an uns. Mit dieser Maßnahme vermeiden Sie Ermittlungsfehler, die später nur schwer korrigierbar sind.

Setzen Sie sich mit uns frühzeitig in Verbindung, um die "richtige" Strategie abzustimmen.

Quelle: https://schnell-recht.de/Straftat

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