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Verwarnungsgelder, Bußgelder und Punkte

Bei geringen Verkehrsverstößen, die lediglich eine Geldbuße unter 60,00 € zur Folge haben, bietet die Bußgeldstelle regelmäßig (vor dem förmlichen Bußgeldverfahren) ein sogenanntes Verwarnungsgeld an. Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen. Die Zahlung des Verwarnungsgeldes nimmt Ihnen aber auch die Möglichkeit, sich gegen dieses Verwarnungsgeld zu wehren.

Verwarnungsgeld nicht bezahlt

Wird das Verwarnungsgeld durch Sie nicht beglichen, wird nachfolgend der Lauf eines „normalen“ Bußgeldverfahrens (mit Erlass eines Bußgeldbescheides) in Gang gesetzt.

Verkehrsverstöße mit einer Geldbuße unter und über 60,00 €

Verkehrsverstöße mit einer Geldbuße von unter 60,00 € führen zu keiner Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Erst ab einer Geldbuße von 60,00 € erfolgt die Eintragung von Punkten. Verstöße, die eine Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge haben, werden nach 2,5 Jahren wieder aus dem Register gelöscht. Verstöße, die die Eintragung von zwei Punkten in Flensburg zur Folge haben (in der Regel solche mit einem Fahrverbot), werden erst nach 5 Jahren wieder gelöscht.

Haben Sie detaillierte Fragen zum Bußgeldverfahren?

Die Darstellung soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Bußgeldverfahren verschaffen. Haben Sie detaillierte Fragen zum Bußgeldverfahren bzw. zu einem Ihnen unterbreitetem Vorwurf? Möchten Sie wissen, welche weiteren Chancen ein Einspruch bietet und welche Risiken er gegebenenfalls mit sich bringt? Möchten Sie wissen, welche formellen Anforderungen und Fristen durch die Behörde zu beachten sind?

Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte

Bereits die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte kann nur über einen Rechtsanwalt erfolgen. Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bußgeldverfahren. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. So können wir alle Chancen bestmöglich nutzen und Ihnen, die in Ihrem, Verfahren „passende“ und mögliche Verteidigungsstrategie aufzeigen.

Quelle: https://schnell-recht.de/beitrag/Verwarnungsgelder,_Bu%C3%9Fgelder_und_Punkte

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