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Stationärer Rotblitzer in der Probezeit

17.04.2018

Mandant fährt in Leipzig mit dem Pkw und wird von einem stationären Rotblitzer geblitzt. Mandant ist in der Probezeit, ein Punkt führt zur Probezeitverlängerung und einem teurem Aufbauseminar für Fahranfänger.

Welche Strafe droht dem Mandanten?

Für den Ampelblitzer in der Probezeit drohen als Strafe eine Geldbuße von 90 €, 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Verlängerung der Probezeit sowie ein teures Aufbauseminar.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen roten Ampelblitzer

Über die anwaltliche Vertretung wird Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Während des Verfahrens stellt sich heraus, dass die Induktionsschleifen in der Fahrbahn falsch verlegt sind, damit ist die korrekte Rotmessung nicht mehr gewährleistet.

Mildere Strafe als Ergebnis des Einspruchs

Das Amtsgericht Leipzig entscheidet auf Geldbuße von nur 55 €. Somit wird kein Punkt in Flensburg eingetragen. AG Leipzig – Urteil vom 17.04.2018 – 228 OWi 506 Js 7437/18. Dies führt dazu, dass eine Verlängerung er Probezeit nicht erfolgt und auch das kostspielige Aufbauseminar entfällt.

Es lohnt stets Bußgeldbescheide wegen Rotlichtblitzern (Rotlichtverstößen) von einem Rechtsanwalt auf sachliche und Formale Richtigkeit prüfen zu lassen. Regelmäßig zeigen sich Angriffspunkte, um ein für Sie günstigeres Ergebnis zu erzielen.

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Quelle: https://schnell-recht.de/mitteilung/Station%C3%A4rer_Rotblitzer_in_der_Probezeit

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